Berufungsverfahren wegen Hetzjagd endet mit Strafverschärfung

Berufungsverfahren wegen Hetzjagd auf ein schwules Paar in Merzig endet mit Strafverschärfung.

Im Februar 2015 wurde ein schwules Paar von einem Mitglied der Sturmdivision Saar angepöbelt, bedroht und u.a. mit den Worten „Ihr gehört vergast“ durch das Merziger Kaufland bis auf dessen Parkplatz getrieben. Niemand kam zur Hilfe.
Auf dem Parkplatz schloss sich dem Täter, der weiterhin seine Sprüche los lies, noch ein weiterer Mann bei der Hetzjagd auf das schwule Paar an, das versuchte sein Auto zu erreichen. Der zweite Täter, ebenfalls aus dem rechtsextremen Milieu, erwischte einen der beiden schwulen Männer und stieß ihn gegen die Beifahrertür des Wagens. In Panik gelang es dann den Opfern mit ihrem Auto zu entkommen.
Seit vier Jahren begleitet der LSVD Saar nun schon die beiden schwulen Opfer, dabei wurden wir von der Rechtsanwältin Esther Sabokat und von Christina Giannoulis, Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt unterstützt. Im März dieses Jahres verurteilte das Amtsgericht Merzig die beiden rechtsextremen Täter zu Freiheitsstrafen.

Das gegen den einen Täter ergangene Urteil ist bereits rechtskräftig.

Heute erging das Urteil des Landgerichts Saarbrücken nachdem der Verteidiger eines der beiden Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Merzig Berufung eingelegt hatte.
In erster Instanz war der Angeklagte noch zu 6 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

In zweiter Instanz wurde der Angeklagte jetzt jedoch zu 8 Monaten Freiheitsentzug, ausgesetzt vier Jahre auf Bewährung, verurteilt.

Der Richter begründete sein strafverschärfendes Urteil u.a. auch damit, dass das Opfer in seiner Menschenwürde schwer verletzt wurde und der Staat Härte zeigt um solchen Taten vorzubeugen.

 

Bild: 100mensch.de